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Fachkunden für AllgemeinärztInnen in MV

Ziel ist es, die für AllgemeinärztInnen in Mecklenburg-Vorpommern möglichen Fachkunden im Folgenden kurz vorzustellen.

 

Was sind Fachkunden?

Fachkunden sind spezielle Qualifikationen, die ÄrztInnen entsprechend der Weiterbildungsordnung in festgelegten Bereichen erwerben können. Diese basieren in der Regel auf bestimmten Gesetzen. Sie werden nach und nach von den Zusatzbezeichnungen abgelöst. In der neuen Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) gibt es – bis auf die gesetzlich geregelte Fachkunde Strahlenschutz – keine Fachkunden mehr.

Davon zu unterscheiden sind:

 

Wozu Fachkunden?

Die Fachkunde Ultraschalldiagnostik ist Voraussetzung für die Abrechnung von Ultraschalluntersuchungen in der Hausarztpraxis und erweitert das Regelleistungsvolumen (RLV) (1) in Form qualifikationsgebundener Zusatzvolumina (QZV) (2). Die Fachkunde Strahlenschutz ist notwendig, um Röntgenuntersuchungen anordnen und durchführen zu dürfen und ist daher insbesondere für die Einsatzzeiten in der Klinik und während der Dienste empfehlenswert.

 

Welche Fachkunden gibt es für AllgemeinärztInnen?

  • Leitender Notarzt
  • Ultraschalldiagnostik
  • Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung

 

Leitender Notarzt

Die Fachkunde Leitender Notarzt ist erst nach langjähriger Tätigkeit im Rettungsdienst relevant.

 

Ultraschalldiagnostik

Für ÄiW ist der Erwerb der Fachkunde Ultraschalldiagnostik empfehlenswert. Neben dem individuellen Nutzen bei persönlichem Interesse an Ultraschalluntersuchungen stellt der Ultraschall ein gutes Tool dar, um rasch und zuverlässig Diagnosen zu stellen oder gefährliche Verlaufe auszuschließen. Kosten in Höhe von etwa 2.000 Euro fallen jedoch nur an, wenn die Fachkunde im Rahmen von Ultraschallkursen (Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs) erworben wird. Darüber hinaus müssen zusätzliche Kosten für Unterkunft/Verpflegung, Prüfungsgebühren sowie ggf. das eigene Ultraschallgerät eingeplant werden.

Wir empfehlen allen ÄiWwenigsten den Grundkurs zu belegen. Es besteht die Möglichkeit, die Fachkunde Ultraschalldiagnostik ohne Kursteilnahme unter Anleitung eines in der Ultraschalldiagnostik qualifizierten Arztes oder Ärztin im Rahmen einer ständigen Tätigkeit mit einer Abschlussprüfung bei der Ärztekammer zu erwerben. Das stellt aber eher eine Ausnahme da. Eine grundlegende Voraussetzung für die Fachkunde Ultraschalldiagnostik ist das Sammeln der notwendigen Untersuchungszahlen. Dies ist in der Regel nur während der Weiterbildungszeit an einer Weiterbildungsstätte möglich, so dass es nach Niederlassung berufsbegleitend nicht mehr möglich ist, die Fachkunde Ultraschalldiagnostik zu erwerben.

Der Wirtschaftlichkeit der Fachkunde Ultraschalldiagnostik ist gering, da die Investition in ein Ultraschallgerät und Folgekosten (TÜV, etc.) meist durch die Einnahmen über die entsprechenden Gebührenordnungsziffern nicht abgedeckt werden. Dem steht das Prestige diese technische Untersuchung zu beherrschen und die Fähigkeit bestimmte Fragestellungen rasch selbst klären zu können gegenüber. In der Gesamtbilanz spielen die Kosten eher eine untergeordnete Rolle, wichtiger sind Aspekte wie Zeit und Kompetenz. Eine adäquate Untersuchung dauert ca. 15 bis 20 Minuten. Viele Pathologien kommen in der Hausarztpraxis nur selten vor und auch Ultraschalluntersuchungen benötigen ein regelmäßiges Training.

 

Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung

Die Voraussetzungen für die Fachkunde Strahlenschutz (Grund- und Aufbaukurs) können in der Regel während des Studiums kostenfrei erworben werden. Anschließend ist alle 5 Jahre ein Aktualisierungskurs notwendig, damit die Fachkunde nicht verfällt. Da HausärztInnen keine Röntgenanlagen betreiben dürfen, ist diese für ÄiW Allgemeinmedizin nicht relevant. Wer z.B. im Wochenend- oder Nachtdienst eine Röntgenaufnahme anordnen muss, ohne dass ein Radiologe anwesend ist, braucht aber die Fachkunde. Da dies ausschließlich im Interesse des Krankenhauses liegt, sollten alle damit verbundenen Kosten auch vom Krankenhaus getragen werden. Nur wer als Schiffsarzt oder Schiffsärztin auf einem Kreuzschiff mit Röntgenanlage arbeiten möchte, benötigt als Allgemeinärztin diese Fachkunde.

 

(1) RLV: “Obergrenze der Leistungsmenge, die ein Vertragsarzt regulär an Leistungen erbringen und abrechnen kann.“

(2) QZV: „QZV bilden spezielle Qualifikationen und besondere Leistungen innerhalb einer Arztgruppe ab, mit denen das RLV ergänzt und dadurch das Honorar erhöht werden kann.

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Sonstige Qualifikationen

Zu den sonstigen Qualifikationen gehören alle Qualifikationen, die man als Allgemeinärztin oder Allgemeinarzt erwerben kann, welche jedoch von der Ärztekammer nicht als Zusatzbezeichnung anerkannt sind.

Zusatzweiterbildungen

Zusatzbezeichnungen sind spezielle Qualifikationen, die Ärztinnen und Ärzte entsprechend der Weiterbildungsordnung in festgelegten Bereichen erwerben können.