Das Deutsche Ärzteblatt und das Ärzteblatt MV 05/25 berichten über die Kammerversammlung am 5.04.2025. Eine wichtige Neuerung: der Quereinstieg Allgemeinmedizin. Statt wie bisher einer Prüfung der vorherigen Weiterbildung auf die Weiterbildungsordnung, wird der Quereinstieg verkürzt und es kommt auf die Kompetenzen an. Zitat:

Mindestvoraussetzung ist in jedem Fall der Nachweis einer 24-monatigen Weiterbildung in Allgemeinmedizin (…) und die 80 Stunden Kurs-Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung. Darüber hinaus wird individuell entsprechend der vorherigen Weiterbildung und der fachärztlichen Berufserfahrung festgelegt, welche weiteren Weiterbildungsabschnitte im Einzelfall noch nachzuweisen sind. Alle notwendigen Weiterbildungskompetenzen der Facharzt-Weiterbildung Allgemeinmedizin sind entsprechend im eLogbuch nachzuweisen.

Was genau die „individuelle Prüfung“ in der Praxis heißt, wird sich zeigen. Insgesamt eine gute Nachricht für Fachärzt*innen, die in die Allgemeinmedizin wechseln möchten.