Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 29.6.2020 genehmigte das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde die neue Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer MV, die schließlich am 29.7.2020 in Kraft trat. Damit beginnt eine Übergangsfrist für alle von Ihnen, die sich vor dem 29.07.2020 in Ihrer Weiterbildung zum FA für Allgemeinmedizin befunden haben. Sie können dann wählen ob Sie nach der 2005er WBO oder nach der 2020er WBO weitergebildet werden wollen. Diese Übergangsfrist endet am 28.07.2027, bis dahin müssten Sie dann Ihre Weiterbildung nach der 2005er WBO beendet haben.  Weiterbildungsbefugte Ärzte nach der 2005er WBO müssen ihre Befugnis bis zum Ende der Übergangsfrist nicht erneuern. Wollen Sie sich nach der 2020er WBO weiterbilden lassen, muss der befugte Arzt bis zum 28.07.2023 für Ihren jeweiligen Abschnitt eine Befugnis nach der 2020er WBO beantragen, bis dahin gilt auch die 2005er Befugnis für die neue WBO. Für die vollständig (18 Monate) befugten Ärzte verlängert sich die Befugnis auf 24 Monate. Sollte Ihr Weiterbildungsbefugter nur 12 Monate (oder noch weniger) Befugnis haben, bleibt diese bei diesem Zeitraum.

Zu den grundsätzlichen Änderungen (insb. Abschnitt A) möchte ich gerne auf den Artikel von Frau Ulrike Büttner aus der 09/2020 Ausgabe des Ärzteblattes MV verweisen.

Folgende allgemeinen Besonderheiten seien erwähnt:

  • Im Gegensatz zu den meisten anderen FA Weiterbildungen werden bei der Allgemeinmedizin auch Abschnitte von > einem Monat gerechnet (sonst min. drei Monate).
  • Unterbrechungen von weniger als sechs Wochen innerhalb eines Kalenderjahres werden nicht als Unterbrechung gewertet, sollte auf Grund von längerer Krankheit/Schwangerschaft oder Mutterschutz, die Weiterbildung länger unterbrochen werden, müssen diese Abschnitte nachgeholt werden (Abschnitt A, §4(4)).
  • Es ist jetzt eine festgelegte Prüfungszeit (min. 60 Minuten) festgelegt.
  • Die Ladung zur Prüfung erfolgt min. zwei Wochen vorher (nachdem der Prüfungsausschuss vorher überprüft hat, ob die Prüfungsunterlagen vollständig sind -> rechtzeitig vorher zur Prüfung einreichen!).
  • Es können alle Inhalte der Weiterbildungsordnung geprüft werden, d.h. Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen. Das bedeutet, dass Sonographie auch weiterhin geprüft werden kann, ebenso aber z.B. auch Wundverbände oder andere in der WBO aufgeführten Fertigkeiten.
  • Die Dokumentation wird vorrangig im ELogbuch geführt (wird im Laufe des Septembers 2020 freigeschaltet). Erkundigen Sie sich rechtzeitig und lassen Sie sich registrieren.
  • Wollen Sie nach der Facharztprüfung noch eine Zusatz-Weiterbildung erwerben, sehen Sie frühzeitig nach ob diese Zusatz-Weiterbildung Zeiten erfordert, die nach der bestandenen Facharztprüfung absolviert werden müssen, oder ob diese Zeiten während der Facharztweiterbildung erworben werden können (Abschnitt C).

Geändert hat sich im Vergleich zur 2005er WBO im Fach Allgemeinmedizin insb. Folgendes:

  • Es gibt grundsätzlich keine Richtzahlen mehr.
  • Die Inhalte der Weiterbildung werden in „Kognitive und Methodenkompetenz, Kenntnisse“ und „Handlungskompetenz, Erfahrungen und Fertigkeiten“ aufgeteilt. Bitte sehen Sie noch einmal genau nach, welche Elemente im Einzelnen nun enthalten oder ggf. auch entfallen sind.
  • Die Weiterbildungszeit in der Allgemeinmedizin hat sich von 18 auf 24 Monate erhöht (davon 12 am Ende der Weiterbildungszeit).
  • Die 12 Monate Innere Medizin müssen weiterhin stationär (in der 2005er WBO waren es insgesamt min. 24 Monate die stationär abgeleistet werden mussten) abgeleistet werden.
  • Die drei Monate Anästhesie/Notaufnahme entfallen.
  • Die insg. neun Monate die in der Orthopädie und Chirurgie abgeleistet werden mussten sind zu sechs Monaten in einem (oder beiden) Fächern zusammengefasst worden.
  • Weiterhin müssen die „spezialisierten“ Weiterbildungsteile in den jeweiligen Fächern absolviert werden.

Bitte beachten Sie, dass es in der 2020er WBO der Ärztekammer MV weiterhin einige Änderungen zur Musterweiterbildungsordnung und damit zu den Ordnungen fast aller anderen Landesärztekammern gibt. Dies betrifft auch oder insb. auch das Fach Allgemeinmedizin. Wollen Sie in einer anderen Landesärztekammer Ihre Weiterbildung fortführen oder von einer anderen Landesärztekammer nach MV wechseln, empfiehlt es sich unbedingt dies genau zu berücksichtigen und mit der jeweiligen Weiterbildungsabteilung der Kammer vorher zwecks Anrechenbarkeit Kontakt aufzunehmen.

Kümmern Sie sich bitte auch immer rechtzeitig und zeitnah zu dem Ende Ihres jeweiligen Abschnittes um die Weiterbildungszeugnisse und archivieren Sie alle Weiterbildungsverträge. Sollten Sie sich entscheiden Ihre Weiterbildung nach der neuen WBO weiterzuführen, nehmen Sie bitte mit der Weiterbildungsabteilung der Kammer Kontakt auf, um sich zu erkundigen, ob ggf. die Zeugnisse nach der neuen WBO umgeschrieben werden müssen. Eine Kombination der jeweiligen WBOs („Rosinenpickerei“) ist nicht gestattet.

Mit freundlichem Gruß

i.A. Dr. Thomas Maibaum (FA Allgemeinmedizin, Lehrarzt der Universitätsmedizin Rostock)

Hinweis:

Zum Weiterbildungstag am 23.09.2020 in Linstow werden Dr. Maibaum und Herr Prof. Crusius (ÄK MV) für Fragen zur Verfügung stehen.